Details zur Tätigkeit Ablesen von Verbrauchsmessern

Dabei handelt es sich um das Ablesen von Messgeräten für den Gas-, Wasser-, Strom- und Wärmemengenverbrauch. Dies wird von selbstständigen Dienstleistern beispielsweise für Versorgungsunternehmen oder Wohnungsgesellschaften wahrgenommen.


Ihre zuständige Stelle

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