Details zur Tätigkeit Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
Erbringung von Postdienstleistungen durch einen oder mehrere Postdienstleister, die gemäß einer Universaldienstverpflichtung von einem oder mehreren Universaldienstanbietern durchgeführt werden. Hierzu zählt die Nutzung einer umfassenden Dienstleistungsinfrastruktur einschließlich Verkaufsstellen, Einsammeln von Brief- und Paketpost aus öffentlichen Briefkästen bzw. bei Postfilialen, Anlagen zum Sortieren und Verarbeiten sowie Abhol- und Zustellrouten. Die Zustellung kann Briefpost, also Briefe, Postkarten, Drucksachen (Zeitungen, Zeitschriften, Werbemittel usw.), Pakete, Päckchen, Güter oder Dokumente umfassen. Die Zustellung kann auch international erfolgen. Eingeschlossen sind auch Hilfsdienste, die für die Durchführung der Universaldienstverpflichtung benötigt werden.
Die Beförderung kann auf verschiedene Art und sowohl mit eigenen Fahrzeugen als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Wenn für den Transport der Postgüter Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger eingesetzt werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Unternehmer fachlich geeignet, persönlich zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist.
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