Details zur Tätigkeit Schulbuslinienverkehr
Beförderung von Schülern im Linienverkehr mit Bussen. Die Schülerbeförderung ist erlaubnispflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Führer von Fahrzeugen, die bei der Schülerbeförderung eingesetzt werden, müssen außerdem im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein (§ 48 FeV).
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