Details zur Tätigkeit Inkassobüro
Die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen sind, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird, Rechtsdienstleistungen nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen. Inkassodienstleistungen dürfen nur durch Personen, welche im Register für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen registriert sind, vorgenommen werden. Voraussetzung für eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, die theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich, in dem die Rechtsdienstleistung erbracht werden soll, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.
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