Details zur Tätigkeit Bar/Vergnügungslokal
Neben dem Verkauf von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle wird vielfach ein begleitendes Unterhaltungsprogramm angeboten. Wer eine Bar oder ein Vergnügungslokal betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Keine Erlaubnis braucht, wer nur - alkoholfreie Getränke, - unentgeltliche Kostproben, - zubereitete Speisen oder - in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb (bspw. Hotel) Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Ihre zuständige Stelle
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