Details zur Tätigkeit Hotel, Gasthof und Pension

Angeboten wird die kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Unterbringung von Gästen. Hotels und Gasthöfe verfügen üblicherweise über ein – auch für Passanten zugängliches – Restaurant. Das Betreiben eines Restaurants ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Keine Erlaubnis braucht, wer nur

- alkoholfreie Getränke,

- unentgeltliche Kostproben,

- zubereitete Speisen oder

- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb (bspw. Hotel) Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.


Ihre zuständige Stelle

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