Details zur Tätigkeit Versand- und Interneteinzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren

Der Verkauf von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren erfolgt zunehmend auch im Wege des Fernabsatzes, wie dem Versandhandel oder über das Internet. Dabei trifft der Käufer anhand von Anzeigen, Katalogen, Informationen auf Webseiten, Mustern oder anderen Werbemitteln seine Wahl. Die Bestellung erfolgt per Post, per Telefax, telefonisch oder über das Internet. Ebenfalls kann ein Direktverkauf über Fernsehen, Hörfunk und Telefon oder ein Verkauf per Internet-Auktion stattfinden. Zwar gibt es keine besonderen beruflichen Qualifikationen, welche für das Betreiben des Versand- und Internethandels vorausgesetzt werden. Jedoch existieren mittlerweile für den Bereich des e-Commerce eine Vielzahl besonderer Rechtsvorschriften wie das Telemediengesetz (TMG), das e-Commerce- und Fernabsatzrecht des BGB, die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) und das Signaturgesetz (SigG).


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