Details zur Tätigkeit Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör

Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Handels mit Krafträdern sowie dazugehörigen Teilen unterliegt keinen Einschränkungen durch spezialgesetzliche Regelungen. Sofern der An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe erfolgt, ist dieses Gewerbe überwachungsbedürftig. Die Reparatur und Wartung von Krafträdern ist Handwerk und daher ohne die erforderliche Handwerksrolleneintragung nicht gestattet. Lediglich im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze dürfen Kraftradhändler Kfz-Reparaturen ohne Handwerksrolleneintragung für Kunden ausüben.


Ihre zuständige Stelle

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