Details zur Tätigkeit Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Darunter fällt insbesondere der Groß- und Einzelhandel sowie Handelsvermittlung von neuen und gebrauchten Lastkraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern, Wohnwagen und Wohnmobilen sowie geländegängigen Kraftwagen (mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t). Eine besondere berufliche Qualifikation wird für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht vorausgesetzt. Sofern der An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe erfolgt, ist dieses Gewerbe überwachungsbedürftig. Seit 2004 sind die Händler aufgrund einer EU-Vorschrift für das Kfz-Gewerbe verpflichtet, jede Kundenbeschwerde über einen Fahrzeugtyp zu dokumentieren und an den Hersteller weiterzuleiten. Die Reparatur und -Wartung von Kraftfahrzeugen ist Handwerk und daher ohne die erforderliche Handwerksrolleneintragung nicht gestattet. Lediglich im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze dürfen Kraftfahrzeughändler Kfz-Reparaturen ohne Handwerksrolleneintragung für Kunden ausüben.
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