Details zur Tätigkeit Abschleppdienst

Bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (t), einschließlich Anhänger, unterliegt die Beförderung von Gütern den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Für eine Tätigkeit als Unternehmer ist eine Erlaubnis/EU-Lizenz erforderlich, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der fachlichen Eignung, der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit.


Ihre zuständige Stelle

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