Details zur Tätigkeit Gaststätte
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/ Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Keine Erlaubnis braucht, wer nur - alkoholfreie Getränke, - unentgeltliche Kostproben, - zubereitete Speisen oder - in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb (bspw. Hotel) Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht. Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften wie zum Beispiel der Anzeigepflicht, der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften, des Baurechts (z. B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten) u. W.
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