Details zur Tätigkeit Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Kfz-Handels unterliegt keinen Einschränkungen durch spezialgesetzliche Regelungen. Seit 2004 sind die Händler aufgrund einer EU-Vorschrift für das Kfz-Gewerbe verpflichtet, jede Kundenbeschwerde über einen Fahrzeugtyp zu dokumentieren und an den Hersteller weiterzuleiten. Sofern der An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe erfolgt, ist dieses Gewerbe überwachungsbedürftig. Die Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen ist Handwerk und daher ohne die erforderliche Handwerksrolleneintragung nicht gestattet. Lediglich im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze dürfen Kraftfahrzeughändler Kfz-Reparaturen ohne Handwerksrolleneintragung für Kunden ausüben.
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