Details zur Tätigkeit Handelsvermittler/in

Handelsvermittler ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt, § 84 Abs. 1 HGB. Der Handelsvermittler unterscheidet sich dadurch vom Kaufmann (z. B. Großhändler), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, ebenso wie vom Kommissionär, der zwar ebenfalls für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt.

Anders als ein angestellter Handlungsreisender sind Sie als Handelsvermittler selbstständig tätig, anders als ein Handelsmakler, der Geschäfte von Fall zu Fall für verschiedene Unternehmer erledigt, sind Sie ständig für einen oder mehrere bestimmte Unternehmer tätig. Allerdings können die verschiedenen Vertriebswege auch kombiniert werden (z. B. Handelsvermittlung und Eigengeschäft). Als selbstständiger Handelsvermittler können Sie im Wesentlichen Ihre Tätigkeit frei gestalten und Ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Einen vorgeschriebenen Berufsweg gibt es für den Handelsvermittlerberuf nicht. Es ist allerdings von Vorteil, wenn Sie eine kaufmännische oder eine technische Ausbildung absolviert haben sowie Kenntnisse der jeweiligen Branche vorweisen können. Grundsätzlich hat es sich als zweckmäßig erwiesen, vor der Selbstständigkeit als angestellter Geschäftsreisender den Kundenbesuch und den Verkauf beim Kunden kennen zu lernen.

Bitte geben Sie für die Gewerbeanmeldung genau an, welche Tätigkeit Sie ausüben möchten, z. B. Handelsvermittlung von

- landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

- Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien

- Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz

- Baustoffen und Anstrichmitteln

- Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen und Büromaschinen) und technischem Bedarf 

- Wasser- und Luftfahrzeugen

- Geräten der Unterhaltungselektronik

- Werkzeugen

- Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software

- landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

- Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik

- elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen

- Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Antiquitäten

- keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren, Flecht- und Korbwaren

- elektrischen Haushaltsgeräten

- Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren

- Putz- und Reinigungsmitteln

- Meterware für Bekleidung und Wäsche

- Heim- und Haustextilien und Bodenbelägen

- Bekleidung

- Bekleidungszubehör

- Schuhen, Lederwaren und Reisegepäck

- Zucker und Süßwaren

- Wein, Sekt und Spirituosen

- sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren

- feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen

- Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck

- Spielwaren und Musikinstrumenten

- pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten, Krankenhaus- und Altenpflegebedarf

- kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

- Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten

- Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen

- sonstigen Waren

- Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt


Ihre zuständige Stelle

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