Details zur Tätigkeit Imbissstube

Imbissstuben sind gastronomische Einrichtungen, die Speisen und/oder Getränke zum Mitnehmen oder zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Es können Stehtische oder Sitzgelegenheiten vorhanden sein. Imbissstuben fallen unter den Begriff der Gaststätte. Wer eine Imbissstube betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Keine Erlaubnis braucht, wer nur

- alkoholfreie Getränke,

- unentgeltliche Kostproben oder

- zubereitete Speisen verabreicht.

Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften wie zum Beispiel der Anzeigepflicht sowie der Beachtung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.


Ihre zuständige Stelle

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