Details zur Tätigkeit Sachverständige/r Handwerk (öffentlich bestellt)

Von der Handwerkskammer können auf Antrag Sachverständige, die sich durch eine besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit auszeichnen, öffentlich bestellt und vereidigt werden. Sie müssen zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks berechtigt sein und gegebenenfalls über eine bestimmte Praxiserfahrung verfügen. Die genauen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im Einzelnen aus den Sachverständigenordnungen.


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