Details zur Tätigkeit Sportanlagenbetrieb
Darunter fällt der Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden wie bspw. Bowlingbahnen, der Betrieb von Schwimmbädern, Golfplätzen, Eishallen, Wintersportarenen, Rennbahnen, Reithallen, Reitschulen usw. Beim Betrieb von Schwimmbädern sind die Hygienevorschriften zu beachten.
Ihre zuständige Stelle
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