Details zur Tätigkeit Abbrucharbeiten
Diese Tätigkeit umfasst den Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken sowie den Rückbau von Straßen. Eine besondere berufliche Qualifikation wird für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht vorausgesetzt. Sofern jedoch in die Statik des Bauwerks eingegriffen wird oder Abstütz- und Unterfangarbeiten notwendig sind, handelt es sich um eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Maurer- und Betonbauerhandwerks. Wenn für den Abtransport Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger eingesetzt werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Unternehmer fachlich geeignet, persönlich zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist.
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