Details zur Tätigkeit Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

Darunter fällt der Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik wie PCs, Notebooks u. a. Datenverarbeitungsgeräte, Computerbildschirme, Tastaturen, Drucker und sonstige periphere Geräte, ebenso Videospielkonsolen sowie der Einzelhandel mit Standardsoftware, einschließlich Videospielen.

Ferner geht es um den Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik wie bspw. Rundfunk- und phonotechnische Geräte, CD-Player, DVD-Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte und Zubehör dafür.

Eine besondere berufliche Qualifikation wird für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht vorausgesetzt. Sofern der An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe erfolgt, ist dieses Gewerbe überwachungsbedürftig.


Ihre zuständige Stelle

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